Bildung darf keine Frage des Geldes sein.
Manche Kinder bekommen Unterstützung zu Hause, Nachhilfe oder Förderangebote. Andere hätten sie genauso nötig – können sie sich aber nicht leisten.
Genau dafür gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es sorgt dafür, dass jedes Kind die Chance bekommt, schulische Schwierigkeiten zu überwinden und sein Potenzial zu entfalten.
Bei Lernpilot sehen wir BuT nicht als Förderprogramm, sondern als Chance auf faire Bildung und gleiche Möglichkeiten.

Wer hat Anspruch auf kostenlose BuT-Nachhilfe?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können die Kosten für notwendige Lernförderung vollständig übernommen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind bzw. die Familie bestimmte Sozialleistungen erhält.
Bürgergeld
Leistungen nach dem SGB II für Familien mit geringem oder keinem ausreichenden Einkommen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Leistungen können Anspruch auf BuT-Lernförderung haben.
Kinderzuschlag
Wer Kinderzuschlag erhält, kann für sein Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nutzen.
Sozialhilfe
Auch bei Bezug von Sozialhilfe kann die notwendige Lernförderung über Bildung und Teilhabe finanziert werden.
Wohngeld
Familien mit Wohngeldbezug können ebenfalls Anspruch auf kostenlose Lernförderung für ihre Kinder haben.
Unsicher, ob ein Anspruch besteht?
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
So funktioniert´s
In 4 einfachen Schritten zur Kostenübernahme
Kontakt aufnehmen & beraten lassen
Rufen Sie uns gerne an oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.
Wir erklären Ihnen verständlich, wie die Förderung funktioniert, prüfen gemeinsam die Voraussetzungen und besprechen die nächsten Schritte.
Bestätigung der Schule
Für den Antrag auf Lernförderung wird eine Bestätigung der Schule benötigt. Darin bestätigt die Lehrkraft, dass zusätzliche Lernförderung für Ihr Kind sinnvoll bzw. notwendig ist.
Sie müssen sich darum nicht allein kümmern: Auf Wunsch bringen wir den Antrag für Sie zur Schule und organisieren die notwendige Bestätigung durch die Lehrkraft.
So möchten wir den Ablauf für Familien so einfach wie möglich machen.
Wir kümmern uns um den Antrag
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, können wir Sie auch bei der weiteren Antragstellung unterstützen.
Auf Wunsch reichen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle für Sie ein und begleiten den gesamten Ablauf bis zur Entscheidung.
Planung & Start der Nachhilfe
Nach der Bewilligung planen wir gemeinsam die passende Lernförderung für Ihr Kind.
Anschließend kann die Nachhilfe starten – individuell abgestimmt, zielgerichtet und motivierend.
Formulare zum Download
Region Hannover
Für Familien, bei denen die Region Hannover für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig ist.
Jobcenter
Für Familien, die ihre Leistungen über das Jobcenter beziehen.
Fragen zum Antrag?
Sie wissen nicht genau, welches Formular Sie benötigen oder wie Sie den Antrag ausfüllen müssen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antrag.
Häufige Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket & der Nachhilfe
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das BuT ist eine staatliche Förderung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es übernimmt unter anderem Kosten für Lernförderung und Nachhilfe.
Wer stellt den Antrag für BuT-Nachhilfe?
Der Antrag wird bei dem zuständigen Jobcenter oder der zuständigen kommunalen Stelle gestellt. Die Schule bestätigt den Förderbedarf.
Wie reiche ich den Antrag ein?
Der Antrag wird bei der jeweils zuständigen Kommune bzw. Behörde eingereicht. Wir helfen Ihnen gerne dabei und können die Einreichung auf Wunsch auch für Sie übernehmen bzw. Sie durch den Ablauf begleiten.
Welche Nachhilfe wird über BuT bezahlt?
Gefördert wird individuelle Lernförderung, wenn schulische Defizite bestehen und eine Verbesserung realistisch ist.
Für welchen Zeitraum wird die BuT-Nachhilfe bewilligt?
Die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird in der Regel für ein Schulhalbjahr oder ein komplettes Schuljahr bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Voraussetzung ist dabei immer eine aktuelle Bestätigung der Schule, dass weiterhin Förderbedarf besteht.
Muss ich die Nachhilfe zuerst selbst bezahlen?
Nein, bei bewilligtem Antrag erfolgt die Abrechnung direkt über das Amt. Ohne Bewilligung ist keine Kostenübernahme möglich.
Kann die Nachhilfe online stattfinden?
Ja, die Förderung kann sowohl für Präsenzunterricht als auch für Online-Nachhilfe genutzt werden.
Wie schnell kann die Nachhilfe starten?
Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Förderung sofort beginnen.