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Anleitung zur Antragstellung

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auch Verfügbar in anderen Sprachen

  • Die erste Seite muss von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.

Ausfüllen der Vollmacht

  • Die Vollmacht dient dazu, die Antragstellung für Sie zu vereinfachen. Mit der Vollmacht sind wir berechtigt, die Lernfördergutscheine zu erhalten. Dadurch wird der Antragsprozess beschleunigt.

    • Angabe der BuT-Nummer sowie Daten des Erziehungsberechtigten

    • Name des Kindes

    • Ort, Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Für die Lehrkräfte

  • Die zweite Seite muss von den Lehrkräften der Fächer, in denen die Antrag- stellende Person Nachhilfe benötigt, ausgefüllt werden.

    • Jede Lehrkraft muss das Fach und die aktuelle bzw. letzte Note eintragen. Dabei kann sich die Note auch auf die letzte mündliche, schriftliche oder Zwischennote beziehen. Falls eine Note von 4 oder besser eingetragen wird, ist eine zusätzliche Begründung erforderlich.

    • Bei der Art der Förderung ist die Option Einzelförderung bevorzugt, um bestmöglich individuell die Schüler/innen betreuen zu können.

    • Damit der Antrag bewilligt werden kann, müssen die Aussagen mit Ja bestätigt werden.

    • Falls mehr als vier Unterrichtseinheiten insgesamt angegeben werden, ist eine Begründung erforderlich.

Für die Klassenlehrer/innen

  • ​Die dritte Seite ist von dem/der Klassenlehrer/in auszufüllen.

  • Angabe über den Zeitraum der Lernförderung. Bevorzugt bis Schuljahresende, da dies den Verwaltungsaufwand erleichtert.

  • Angabe der Kontaktdaten sowie Schultempel sind hinzuzufügen.

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