
Anleitung zur Antragstellung

auch Verfügbar in anderen Sprachen
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Die erste Seite muss von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.


Ausfüllen der Vollmacht
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Die Vollmacht dient dazu, die Antragstellung für Sie zu vereinfachen. Mit der Vollmacht sind wir berechtigt, die Lernfördergutscheine zu erhalten. Dadurch wird der Antragsprozess beschleunigt.
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Angabe der BuT-Nummer sowie Daten des Erziehungsberechtigten
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Name des Kindes
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Ort, Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten
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Für die Lehrkräfte
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Die zweite Seite muss von den Lehrkräften der Fächer, in denen die Antrag- stellende Person Nachhilfe benötigt, ausgefüllt werden.
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Jede Lehrkraft muss das Fach und die aktuelle bzw. letzte Note eintragen. Dabei kann sich die Note auch auf die letzte mündliche, schriftliche oder Zwischennote beziehen. Falls eine Note von 4 oder besser eingetragen wird, ist eine zusätzliche Begründung erforderlich.
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Bei der Art der Förderung ist die Option Einzelförderung bevorzugt, um bestmöglich individuell die Schüler/innen betreuen zu können.
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Damit der Antrag bewilligt werden kann, müssen die Aussagen mit Ja bestätigt werden.
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Falls mehr als vier Unterrichtseinheiten insgesamt angegeben werden, ist eine Begründung erforderlich.
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Für die Klassenlehrer/innen
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Die dritte Seite ist von dem/der Klassenlehrer/in auszufüllen.
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Angabe über den Zeitraum der Lernförderung. Bevorzugt bis Schuljahresende, da dies den Verwaltungsaufwand erleichtert.
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Angabe der Kontaktdaten sowie Schultempel sind hinzuzufügen.

